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Creditreform Lösungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten

Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 des Geldwäschegesetzes.


Wirtschaftlich Berechtigter

Zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung in Deutschland ist mit dem Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) die 3. EU Geldwäscherichtlinie vom 26.10.2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Dieses ist unmittelbar gültig seit dem Inkrafttreten am 21. August 2008.

Das Gesetz beinhaltet keine Übergangsregelungen, aber die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) haben einen Übergangszeitraum von 9 Monaten bis zur Umsetzung des Gesetzes durch die Verpflichteten eingeräumt. Die Übergangsfrist endete am 21. Mai 2009.

Einer der Schwerpunkte des neuen Geldwäschegesetzes ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten bei der Feststellung der Kundenidentität. Diese umfasst auch die Eigentums- und Kontrollstruktur bei juristischen Personen sowie Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten.

Creditreform bietet verschiedene Lösungen für die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten an.

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Tel: (0351) 4444-525
Fax: (0351) 4444-555
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