Gerichtliches Mahnverfahren
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Wenn weder schriftliche Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme den Schuldner dazu bewegen können, offene Rechungen zu begleichen, dann leiten wir auf Ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Selbstverständlich prüfen wir vorher, ob sich ein solches Vorgehen überhaupt lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bestellt ist. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, beantragen wir bei dem zuständigen zentralen Mahngericht einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid.
Viele Schuldner zahlen schon, wenn sie den Mahn-/Vollstreckungsbescheid in der Post finden. Wenn nicht, übernimmt ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung. Er pfändet entweder das bewegliche Vermögen des Schuldners oder Forderungen, die diesem gegen Dritte zustehen (beispielsweise Lohnforderungen gegen den Arbeitgeber).
Bleibt der Pfändungsversuch erfolglos, wird das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet. Dort muss der Schuldner an Eides statt versichern, welches pfändbare Vermögen er besitzt. Falls er sich weigert - was nur äußerst selten geschieht - ergeht eine Haftandrohung, und in letzter Konsequenz wird der Schuldner in Zwangshaft genommen.
Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, muss das streitige Verfahren mit Gerichtsverhandlung eröffnet werden, das von einem Rechtsanwalt durchgeführt wird. Creditreform begleitet dieses Verfahren mit Informationen über den Schuldner (z.B. bei Adressänderungen oder Änderung der Vermögensverhältnisse). Über sämtliche Aktivitäten kann sich der Gläubiger permanent über das web.inkasso von Creditreform Dresden online informieren.
Titulierte Forderungen (gerichtlich bestätigte Ansprüche) können für den Gläubiger im Creditreform Titelüberwachung ohne Kostenrisiko (z.B. für erfolglose Vollstreckungsversuche oder Suche unbekannt verzogener Schuldner) langfristig bearbeitet werden.
Ihr Nutzen
- über hundertjährige Erfahrung in Kreditsicherung und Forderungsmanagement
- Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
- Beauftragung spezialisierter Vertragsanwälte
Interesse? Fragen? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern!
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