Creditreform Dresden führt seit 1 Jahr gerichtliches Mahnverfahren erfolgreich selbst durch
August 2009 - Vor einem Jahr hat Creditreform Dresden seine Inkassodienstleistungen deutlich erweitert und führt seitdem erfolgreich neben dem außergerichtlichen Inkasso auch das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht selbst durch (möglich durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)).
Das heißt: können weder schriftliche Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme den Schuldner zur Zahlung bewegen, leitet Creditreform auf Wunsch des Gläubigers das gerichtliche Mahnverfahren (Beantragung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides bei Gericht) ein. Dafür ist kein Anwalt mehr erforderlich.
Viele Gläubiger schätzen mittlerweile diesen Service von der Mahnung bis zur Vollstreckung aus einer Hand. Reibungsverluste bei der Abstimmung mit dem Rechtsanwalt oder bei wechselnden Ansprechpartnern für Gläubiger und Schuldner gehören der Vergangenheit an. Außerdem hat sich die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt: waren bisher alle Versuche den Schuldner zur Zahlung zu bewegen zwecklos, leitet Creditreform auf Wunsch des Gläubigers das gerichtliche Mahnverfahren innerhalb weniger Minuten ein. Die Mahnbescheide werden papierlos per Internetanbindung an das Zentrale Mahngericht übersandt. Verwundert halten die meisten Schuldner schon nach 3-4 Werktagen Ihren Mahnbescheid in den Händen.
Durch Telefoninkasso und Informationen aus der Wirtschaftauskunftei kann Creditreform zielgerecht und rasch auf vorhandenes Schuldnervermögen zugreifen. Zum überwiegenden Teil erfolgt dies durch schnelle und erfolgreiche Kontopfändungen. Aufwendige, zeitraubende und teure Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden damit weitgehend verhindert. Das Ergebnis ist beachtlich: die Mitglieder von Creditreform Dresden konnten sich bereits im letzten Jahr über 40 % mehr beigetriebene Gelder im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens freuen und haben so deutlich geringere Forderungsverluste.
Doch nicht nur die Gläubiger, sondern auch die Schuldner haben Vorteile durch die neue gesetzliche Regelung. Sie profitieren von den geringeren Kosten beim gerichtlichen Mahnverfahren, denn das RDG trägt dem Schuldnerschutz Rechnung. Während die Inkassobearbeitung durch Rechtsanwälte nach wie vor abhängig von der Forderungshöhe über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) honoriert wird, fällt bei der Bearbeitung durch das Inkassounternehmen lediglich eine Pauschalvergütung von 25 Euro zzgl. Gerichtskosten an, egal wie hoch die Forderung ist.
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