Forderungsspiegel für Kommunen
Der Forderungsspiegel für die öffentliche Hand ist ein spezielles Instrument zur Risikobewertung von öffentlichen Forderungen. Zu den Forderungen zählen Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Als Basis für die Produktentwicklung diente das Neue Kommunale Finanzmanagement Gesetz (NKFG), das die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen.
Der Forderungsspiegel ermöglicht bei der Ermittlung des Bilanzansatzes der Forderungen einen nahtlosen Übergang vom kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesen zur kaufmännischen Rechnungslegung. Als Ergebnis wird die Werthaltigkeit des Forderungsbestandes für Unternehmen und Privatpersonen bestimmt und ermittelt, in welchem Umfang Wertberichtigungen vorzunehmen sind.
Prozessablauf im Einzelnen
1. Datenlieferung
Die Kommunen übermitteln ihren Forderungsbestand in digitaler Form an Creditreform. Im Idealfall sollten je Forderung der Name des Schuldners, die postalische Anschrift, der Netto-Forderungsbetrag, die Mahnstufe, der Niederschlagungsbetrag und das Forderungsalter vorliegen.
2. Identifikation
Die gelieferten Daten werden gegen alle Creditreform Datenbanken zu Unternehmen und Privatpersonen abgeglichen. Das Ergebnis liefert eine 100-prozentige Identifikationsrate nach Unternehmen und Privatpersonen.
3. Anreicherung mit Bonitätsinformationen
Im Anschluss werden die Datensätze mit verlässlichen Bonitätsinformationen angereichert. Bei den identifizierten Unternehmen wurde dazu der Creditreform-Bonitätsindex, bei den Privatpersonen der sog. CEG-Score herangezogen.
Anhand des Bonitätsindex und CEG-Scores können die Forderungen gegen Unternehmen und Privatpersonen in verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden, denen jeweils eine durchschnittliche Ausfallquote zugeordnet ist.
4. Definition der Buchungssätze für den Wertberichtigungsbedarf
Darauf aufbauend werden Risikoklassen definiert, für die je nach Alter der Forderungen bestimmte Buchungssätze bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs festgelegt werden. Neben der Ausfallwahrscheinlichkeit PD (Probability of Default) spielt bei den Buchungsansätzen als weiterer Wert die Verlustquote bei Kreditausfall LGD (Loss Given default) eine wichtige Rolle, die mit zunehmendem Alter der Forderungen ansteigt.
5. Wertberichtigung Unternehmen und Privatperson
Die für die Einzelwertberichtigung vorgesehenen Forderungen werden entsprechend der jeweiligen Risikoklasse mit der dazugehörigen Ausfallquote PD und der jeweiligen Verlustquote bei Kreditausfall LGD verrechnet.
--> ERGEBNIS ist der Wertansatz der Forderungen
Der Verrechnungssatz zur Berechnung der Pauschalwertberichtigung (PWB) ergibt sich aus der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit über das gesamte Forderungsportfolio hinweg. Für die Forderungen gegenüber Unternehmen erfolgt die Wertberichtigung (EWB und PWB) analog dem Verfahren bei Privatpersonen, nur dass hier die Ausfallraten auf dem Bonitätsindex basieren.
Für die Berechnung des Wertansatzes für die Eröffnungsbilanz werden die Summen der EWB und der PWB (jeweils Privatpersonen und Unternehmen) von der ursprünglichen Gesamt-Forderungssumme abgezogen. Das Ergebnis ist der Wertansatz der Forderungen für die Eröffnungsbilanz nach NKF.
Ihr Nutzen
- Bewertung des Forderungsbestandes
- Wertansatz für die Eröffnungs- und Abschlussbilanz
- Ansatz für die jeweiligen Buchungen zur Wertberichtigung
- Bilanzierung und Bewertung kann eigenständig durchgeführt werden; Outsourcing ist überflüssig
- bestehender Mitarbeiterbestand kann effizienter und bürgerfreundlich eingesetzt werden
- Transparenz in der Forderungsbewertung
- Unterstützung bei der Jahresabschlusserstellung
- Validierung durch Creditreform-Datenbank und mathematisch-statistische Methoden
- Fortführungsprinzip kann nachhaltig Rechnung getragen werden
- Aktualisierung des Adressbestandes und Überprüfung auf Duplikate
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